Rechtsprechung
BGH, 28.06.1982 - II ZR 69/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen Gewinnverwendungsbeschlüsse einer Aktiengesellschaft - Fehlerhaftigkeit der Beschlüsse wegen fehlender Deckungsmöglichkeit der Dividendenansprüche durch die Bilanzgewinne - Rechtmäßige unterschiedliche Ausschüttungshöhe an ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Ausschüttung von Dividenden bei einer gemeinnützigen Wohnungsbau-Aktiengesellschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 84, 303
- NJW 1983, 282
- ZIP 1982, 959
- MDR 1982, 992
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.10.1981 - III R 27/77
Anteilsbewertung; Berücksichtigung einer latenten Ertragssteuerbelastung weder …
Auszug aus BGH, 28.06.1982 - II ZR 69/81
Überlegungen, daß die zu erstattende Körperschaftssteuer kein Teil des Bilanzgewinns im Sinne von § 174 AktG sowie Schuldner der Körperschaftssteuer die Aktiengesellschaft und nicht der Aktionär, Schuldner der Erstattung wiederum der Steuerfiskus und nicht die Aktiengesellschaft ist, können nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Körperschaftssteuer der Aktiengesellschaft wirtschaftlich wie eine von einem Dritten entrichtete Vorauszahlung auf die vom anrechnungsberechtigten Aktionär geschuldete Einkommensteuer wirkt (vgl. BFH, Urteil v. 2.10.1981 - III R 27/77, BB 1982, 414, 415; Beschluß v. 9.2.1982 - VIII B 132/81, BB 1982, 972, 973). - BFH, 09.02.1982 - VIII B 132/81
Anspruch auf Vergütung der Körperschaftsteuer - Einstweilige Anordnung - …
Auszug aus BGH, 28.06.1982 - II ZR 69/81
Überlegungen, daß die zu erstattende Körperschaftssteuer kein Teil des Bilanzgewinns im Sinne von § 174 AktG sowie Schuldner der Körperschaftssteuer die Aktiengesellschaft und nicht der Aktionär, Schuldner der Erstattung wiederum der Steuerfiskus und nicht die Aktiengesellschaft ist, können nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Körperschaftssteuer der Aktiengesellschaft wirtschaftlich wie eine von einem Dritten entrichtete Vorauszahlung auf die vom anrechnungsberechtigten Aktionär geschuldete Einkommensteuer wirkt (vgl. BFH, Urteil v. 2.10.1981 - III R 27/77, BB 1982, 414, 415; Beschluß v. 9.2.1982 - VIII B 132/81, BB 1982, 972, 973).
- BGH, 30.01.1995 - II ZR 42/94
Anspruch der Gesellschaft auf Abführung erstatteter Körperschaftssteuer
Es ist zwar richtig, daß der Anrechnungsvorteil des Gesellschafters die Beteiligung der Personenhandelsgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft zur Voraussetzung hat und die Entrichtung der Körperschaftsteuer - wie auch der Senat in einem anderen Zusammenhang (vgl. Sen.Urt. v. 28. Juni 1982 - II ZR 69/81, WM 1982, 900) ausgeführt hat - wirtschaftlich wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer wirkt.Die Senatsentscheidung vom 28. Juni 1982 aaO. steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
- BGH, 02.06.2003 - II ZR 85/02
Anrechnung von Sonderdividenden und der Körperschaftssteuer-Gutschrift auf die …
Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung (BGHZ 84, 303, 306) nicht die gebotene rechtliche, sondern eine wirtschaftliche Betrachtungsweise für angebracht erachtet hat, betraf dies einen besonders gelagerten, nicht verallgemeinerungsfähigen Sonderfall des seinerzeit geltenden Gemeinnützigkeitsrechts. - BGH, 29.04.2014 - II ZR 262/13
Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit eines Gewinnverwendungsbeschlusses wegen …
Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag oder Sachwert ergibt sich aus dem Gesetz oder der Satzung (BGH, Urteil vom 28. Juni 1982 - II ZR 69/81, BGHZ 84, 303, 311).
- OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
Aktienrecht: Anfechtung eines Gewinnverwendungsbeschlusses
Ansonsten genügt eine Fixierung des an die Aktionäre auszuschüttenden Gesamtbetrags (BGH NJW 1983, 282, 284). - OLG Hamburg, 29.01.2002 - 11 U 37/01
Berechnung des Barabfindungsanspruchs eines außenstehenden Aktionärs; …
Die Bescheinigung, die die Angabe über die anteilige Höhe der Körperschaftssteuer je Aktie enthält, mag auch zu dem Ergebnis führen, daß sie durch die Anrechnung nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F. bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des steuerpflichtigen [Aktionärs] wirkt (vgl. BGHZ 84, 303, 306; BFH BB 1982, 414, 415). - LG Frankfurt/Main, 23.12.2014 - 5 O 47/14
Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und ihren Aktionären gilt für den auf den …
Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und ihren Aktionären gilt für den auf den einzelnen Aktionär entfallenden Betrag die gesetzliche bzw. die satzungsmäßige Regelung (vgl. BGHZ 84, 303, 311). - BFH, 27.06.1990 - I R 15/88
Zur Herstellung der Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung bei der …
Zwar ist die Ausschüttungsbelastung deshalb kein Teil der Dividende (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 28. Juni 1982 II ZR 69/81, Betriebs-Berater - BB - 1982, 1878; Döllerer, BB 1983, 1). - FG Köln, 02.04.2003 - 2 K 5994/01
Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in der Schweiz; Erstattung von …
BFH und BGH gehen in ihrer Rechtsprechung übereinstimmend davon aus, dass der Körperschaftsteueranrechnungsbetrag ein Vermögensvorteil ist, der dem Gesellschafter in anderer Form als die Bardividende infolge seiner Beteiligung zufließt und deshalb wirtschaftlich wie eine Dividende wirkt (BFH-Urteil vom 27.06.1990 I R 15/88, BStBl II 1991, 150; BGH-Urteil vom 28. Juni 1982 II ZR 69/81, Neue juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 282). - BFH, 28.09.1988 - I R 31/86
GmbH - Anteile an einer GmbH - Bewertung - Stuttgarter Verfahren - …
Sie ist zwar handelsrechtlich gesehen kein Teil der Dividende (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 28. Juni 1982 II ZR 69/81, Betriebs-Berater - BB - 1982, 1878; Döllerer, BB 1983, 1); sie wirkt jedoch wirtschaftlich wie eine solche. - FG Köln, 02.04.2003 - 2 K 5991/01
DBA Schweiz: Kapitalsteuerabzug auf Körperschaftsteuervergütung
BFH und BGH gehen in ihrer Rechtsprechung übereinstimmend davon aus, dass der Körperschaftsteueranrechnungsbetrag ein Vermögensvorteil ist, der dem Gesellschafter in anderer Form als die Bardividende infolge seiner Beteiligung zufließt und deshalb wirtschaftlich wie eine Dividende wirkt (BFH-Urteil vom 27.06.1990 I R 15/88, BStBl II 1991, 150; BGH-Urteil vom 28. Juni 1982 II ZR 69/81, Neue juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 282). - KG, 20.01.2003 - 8 U 94/02
Gewerberaummiete: Passivlegitimation einer juristischen Person in Auflösung; …
- LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 4b O 527/05
Vollstreckungsschuldner als Anspruchsinhaber i.S.d. § 717 Abs. 2 ZPO; Entstehen …
- LG Hamburg, 10.01.2001 - 411 O 171/00
Geltendmachung einer Unrichtigkeit der festgestellten Abfindung einer …